AGB

Stand 14.06.2020

Zu eurer Information
Manche Artists sind selbständig und auf eigene Rechnung und Verantwortung tätig. Sie haben
sich in den Räumen des Studios einen Arbeitsplatz angemietet. Im Rahmen des Platzmietvertrages
haben sie ihre Einwilligung erteilt, dass die AGB des Studios auch für ihre Arbeiten während des Guest-Spots im Studio gelten. Sollte es hierzu abweichende Vereinbarungen mit einem Artist geben,
weist dieser den Kunden vor einem Geschäftsabschluss ausdrücklich darauf hin.

Allgemeine Geschäftsbedingungen PowWow Tattoo & Piercing UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Geltungsbereich
Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio PowWow Tattoo & Piercing UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Studio“ genannt) bzw. dem Tätowierer/Piercer des Studios (nachfolgend „Artist“ genannt)
und dem Kunden liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

§ 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen
(1) Der Kunde kann für eine Arbeit (Tattoo/Piercing) einen oder mehrere Termine mit dem Artist
vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, deren Höhe der Artist,
u.a. in Abhängigkeit von der Termindauer, vorgibt. Die Terminkaution wird von Termin zu Termin
fortgeschrieben und bei Fertigstellung der Arbeit, also mit der Bezahlung des letzten Termins,
verrechnet.
(2) Eine Auszahlung der Terminkaution ist nur möglich, wenn
a) der Kunde gegenüber dem Studio oder Artist alle seine noch offenen Termine mindestens 3
Werktage vor dem nächsten fälligen Termin abgesagt hat,
b) eine spätere Absage des nächsten fälligen Termins aufgrund von Umständen erfolgt, die der
Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
c) der Artist den Termin aufgrund von Gründen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
(3) Terminverlegungen sind bis zu 3 Werktage vor dem Termin persönlich, telefonisch oder per Mail
möglich. In diesem Fall hat der Kunde einen Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins
jedoch ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvereinbarung.
(4) Die Terminkaution verfällt, wird also vom Artist ohne Gegenleistung einbehalten, wenn der
Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 3 Werktage zuvor
telefonisch, persönlich oder per Email (siehe Email-Adresse des Artists auf der Terminvereinbarung) abzusagen. In diesem Fall verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin sowie bereits
vereinbarte Folgetermine.
Letzteres gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt
wurde. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen
weiteren, kostenfreien Nachstechtermin.

§ 3 Preise
(1) Das Studio bietet je nach Arbeit (Tattoo/Piercing) entweder Festpreise oder Preise nach Aufwand
(je Stunden/Sitzung) an.
(2) Preisvereinbarungen sind zwischen Kunde und Tätowierer bindend.
Bei Preisen nach Aufwand wird entweder je Sitzung gezahlt oder die tatsächliche Tätowierzeit
anhand des vereinbarten Stunden-/Sitzungspreises berechnet.
(3) Soweit dies nicht anders vereinbart wurde, wird die Erstellung der Vorlage nicht berechnet. Bei
Preisen nach Aufwand fließen jedoch die Zeiten für das Erstellen und Aufbringen des Abdruckes
(Stencil) auf die Haut, sowie Änderungswünsche des Kunden an dem Entwurf beim Termin selbst,
mit in die kostenpflichtige Arbeitszeit ein.
(4) Wünscht der Kunde eine Änderung an der vereinbarten Arbeit, die über kleinere Modifikationen
hinausgeht, kann der Artist einen neuen Preis dafür bestimmen. Dem Kunden steht es frei, diesen Preis zu akzeptieren oder von der Terminvereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der
Terminkaution ist in diesem Fall nur möglich, wenn dies mind. 3 Werktage vor dem vereinbarten
Termin erfolgt (siehe § 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen).

§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint,
der die Arbeit für den Artist vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:
a. Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmittel mind. 24 Stunden vor dem Termin.
b. Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die
Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren.
c. Keine Applikation von Oberflächenanästhetika, soweit dies nicht mit dem Artist abgesprochen war.
d. Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschlie-
ßen oder wesentlich erschweren (insb. Infektionserkrankungen).
e. Ihm sind auch keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben, Piercingschmuck oder sonstigen Tätowier- bzw. Piercingmitteln.
f. Der Kunde erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand.
g. Bei Tätowierungen: Die Kundin ist nicht schwanger bzw. stillt zum Zeitpunkt des Termins
ihr Kind.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Artist vor einem Termin über mögliche Allergien, Medikamente
oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.).
(3) Zu Beginn einer Tätowierung wird i.d.R. durch den Artist eine Schablone (Stencil) auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genauestens in Augenschein und prüft evtl. Fehler (insb. bei Schriften und Zahlen). Evtl. Änderungswünsche bzw. Fehler teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der Tätowierung mit.
Zu Beginn eines Piercings zeichnet der Artist die genaue Positionierung beim Kunden an. Der
Kunde nimmt diese in Augenschein und teilt dem Artist evtl. Änderungswünsche vor dem Eingriff
mit.
Mit dem Start der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.
(4) Der Kunde folgt den Anweisungen des Artists vor und während des Eingriffes. Nur dann kann der
Artist gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.
(5) Der Kunde willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt dafür eine schriftliche Einverständniserklärung ab.
(6) Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so
gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
(7) Der Artist gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Arbeit.
(8) Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs.
Wenn der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Es ist jedoch dem Artist überlassen, ob er in diese Vereinbarung einwilligt.
(9) Bei Vorlagen, die auf Kundenwunsch tätowiert werden, stellt der Kunde den Tätowierer für die
Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.

§ 5 Rechte und Pflichten des Studios/Artists
(1) Der Kunde wird vor dem Termin über den Eingriff sowie die damit verbundenen Risiken schriftlich aufgeklärt.
(2) Das Studio sowie der Artist können die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschieht insb.
unter folgenden Umständen:
a. Es handelt sich bei einem Tattoo-Motiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers, die 1
zu 1 kopiert werden soll.
b. Vorlage bzw. Motiv lassen insbesondere durch ihre Größe eine dauerhaft gute Arbeit
nicht zu (Verschwimmen der Konturen und Zulaufen von Leerstellen).
c. Der Inhalt der Arbeit steht im erheblichen Widerspruch zur inneren Überzeugung des
Studio-Inhabers oder Artists.
(3) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo-Entwurfes verbleiben immer beim Artist.
(4) Wir weisen darauf hin, dass das Studio bzw. der Artist gemäß §642 BGB das Recht hat, bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (siehe § 2 Abs. 4), eine angemessene Entschädigung zu verlangen (die vereinbarte Vergütung für den Termin, siehe § 3). In so
einem Fall haben das Studio bzw. der Artist zudem das Recht, nach § 643 BGB alle weiteren Termine des Kunden zu kündigen.
(5) Willigt der Kunden in die Fotografie einer fertigen Arbeit durch den Artist oder das Studio ein, so
haben sowohl der Artist als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu
deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Wünscht der Kunde keine persönliche
Nennung (z.B. durch Verlinkung auf Social-Media-Plattformen), so teilt er dies dem Artist bzw.
Studio bei Erstellung des Fotos mit.
Auf Wunsch des Kunden kann die Arbeit auch so fotografiert werden, dass das Gesicht des Kunden nicht mit abgebildet ist bzw. unkenntlich gemacht wird.

§ 6 Nachstechen
(1) Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, bis zu 2 Monate nach Fertigstellung einer Tätowierung
(Ende letzter Termin) ein unentgeltliches Nachstechen zu verlangen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist.
(2) Wenn die Ursache für den Farbverlust jedoch in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung
liegt, sind evtl. Nachstechtermine kostenpflichtig.

§ 7 Gutscheine
(1) Jeder Kunde kann zu jedem Betrag Geschenkgutscheine kaufen, entweder vor Ort im Studio oder
über den Online-Shop.
(2) Gutscheine sind übertragbar.
(3) Gutscheine sind 2 Jahre nach Ende des Ausstellungsjahres gültig.
(4) Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen. Dies gilt nicht, wenn die Durchführung der Arbeit aus den unter § 5 Abs. (2) genannten Gründen abgelehnt wird.

§ 8 Haftungsausschluss
(1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen
(Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder
Nachlässigkeiten des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert,
sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – einen Dermatologen aufzusuchen.
(2) Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eingriff auch bei höchster Sorgfalt Verschmutzung bzw.
Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien geschehen können. Wir empfehlen daher dringend, zum Termin alte und/oder dunkle
Kleidung und Schuhe anzuziehen, um Schäden zu vermeiden.
Weder Studio noch Artist haften für Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien, es sei denn, die Verschmutzung
bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Artist herbeigeführt.

§ 9 Sonstiges
(1) Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.
(2) Der Gerichtsstand ist Reutlingen.
(3) Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen dem Studio bzw.
Artist und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die
deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Wissenswertes vor dem Termin

Du hast gerade Deinen Tattoo-Termin gebucht? Folgende Dinge solltest Du nun beachten:

  • Hast Du einen aktuellen Tetanus-Schutz?
    Falls nicht, diesen ggf. auffrischen lassen.
  • Nimmst Du blutverdünnende Medikamente?
    Bitte kläre mit Deinem behandelnden Arzt ab, ob Du diese 48 Stunden vor Deinem Termin für 2-3 Tage absetzen kannst.
  • Ist bei Dir eine Wundheilstörung bekannt?
    Konsultiere bitte unbedingt vor dem Termin Deinen Arzt.
  • Du leidest an Epilepsie?
    Bitte kläre im Vorfeld mögliche Auslöser ab (Schmerz, Stress) und bringe zum Termin ggf. eine kundige Begleitperson mit, die weiß, was bei einem Anfall zu tun ist.
  • Du neigst zu starker Narbenbildung (Keloid-Narben)?
    Hier solltest Du ebenfalls vor dem Tattoo-Termin Deinen Arzt konsultieren.
  • Du stehst unter gerichtlicher Betreuung?
    Dann benötigen wir zum Termin die Einverständniserklärung des Vormundes.

Folgende Punkte beachte bitte unmittelbar vor Deinem Termin beachten:

  • Erscheine zum Termin bitte frisch gewaschen und nicht eingecremt.
  • Bitte achte darauf, vor dem Termin auszuschlafen und ausreichend zu essen und zu trinken.
  • 24 Stunden vor dem Termin bitte keinen Alkohol und keine Drogen zu Dir nehmen.
  • Auch keine anderen Substanzen zu Dir nehmen, die Deine Wahrnehmung, Deinen freien Willen oder Dein Urteilsvermögen einschränken könnten.
  • Es bestehen keine akuten Infektionskrankheiten (grippaler Infekt etc.).
  • Du hattest keinen Kontakt zu Corona-positiv-getesteten Personen.
  • Du bist nicht schwanger und stillst derzeit auch kein Kind.

Die Nachfolgenden Punkte stellen aus unserer Sicht die wichtigsten Regelungen aus unseren Einverständniserklärung Tattoo. dar (Stand Mai 2021)

  • Beim Tätowieren handelt es sich um einen schmerzhaften Vorgang, bei dem die Haut verletzt wird. Nach § 223 Abs.1 StGB handelt es sich damit auch um Körperverletzung, für die wir Deine schriftliche Einwilligung gemäß § 228 StGB benötigen.
  • Bei einer Tätowierung handeltes sich um ein Handwerk. Daher kann es zwischen der Tätowiervorlage und dem Endergebnis immer zu kleinen Abweichungen hinsichtlich Farbe und Form kommen. Dies gilt insbesondere bei Überdeckungen!
  • Außerdem unterliegt auch eine Tätowierung in gewissem Umfang der Alterung. So können insbesondere durch starke Sonneneinstrahlung oder Solarienbesuche über die Jahre die Farben verblassen. Die Konturen werden über die Jahre ebenfalls unschärfer.
  • Tätowierungen sind permanent und können je nach verwendeter Tinte nicht effektiv entfernt werden.
  • In ungewöhnlichen Fällen kann die Haut aufgrund ihrer Beschaffenheit die Pigmente der Tattoofarben nur unzureichend aufnehmen. Dies kann zu unbefriedigenden Ergebnissen führen und ist im Vorfeld leider nicht immer absehbar. Mögliche Ursachen hierfür sind erhebliche UV-Exposition sowie Steroidmissbrauch.
  • Wir ermahnen Dich als Kunden ausdrücklich, auch wenn der Tätowiervorgang schmerzhaft ist, still zu halten und ruckartige Bewegungen zu vermeiden. Wir können sonst nicht für eine handwerklich einwandfreie Arbeit garantieren.
  • Es ist absolut unerlässlich, dass Du uns vollständig über Deine für die Tätowierung relevante Krankengeschichte und Deinen Gesundheitszustand informierst.
  • Am Tag der Tätowierung darfst Du nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, anderenfalls kann die Tätowierung nicht durchgeführt werden.
  • Um eine optimale Abheilung und letztendlich ein optimales Ergebnis zu erhalten, ist es unbedingt erforderlich, dass Du die Pflegehinweise einhältst, die wir Dir mitgeben.
  • Trotz größter Sorgfalt sowie erprobter Techniken und Arbeitsmaterialen kann es während oder nach dem Tätowieren zu Nebenwirkungen oder Komplikationen kommen. Eine Liste möglicher Nebenwirkungen und Komplikationen findest Du in unserer ausführlichen EVE.

Die Nachfolgenden Punkte stellen aus unserer Sicht die wichtigsten Regelungen aus unseren AGB dar. Grundlage des Vertrages werden unsere vollständigen AGB.

  • Wir bitten um rechtzeitige Terminabsage min. 3 Werktage vor dem Termin, ansonsten verfällt eure Terminkaution.
  • Damit wir eure Wunsch-Tattoo/-Piercing durchführen können, ist es erforderlich, dass ihr unsere Anweisungen vor und während des Eingriffs befolgt. Wir weisen darauf hin, dass wir bei eklatantem Zuwiderhandeln nach § 642 BGB das Recht haben, den Termin abzubrechen und euch den vollen Preis für den Termin in Rechnung zu stellen. Es gelten u.a. folgende Regeln:
    • Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmittel mind. 24 Stunden vor dem Termin.
    • Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten ohne vorherige Absprache.
    • Keine Applikation von Oberflächenanästhetika ohne vorherige Absprache.
    • Ihr erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand (ihr habt am selben Tag geduscht).
    • Ihr haltet still während des gesamten Tätowier-/Piercing-Vorgangs.
  • Auch bei Nicht-Erscheinen zu einem Termin ohne vorherige Absage haben wir das Recht, den Termin in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
  • Alle Rechte an den Entwürfen für ein Tattoo bleiben beim Studio bzw. dem Artist.
  • Wir behalten uns das Recht vor, die Durchführung von Arbeiten abzulehnen insb., wenn:
    • es sich bei einem Tattoo-Motiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers handelt, die 1 zu 1 kopiert werden soll.
    • Vorlage bzw. Motiv insbesondere durch ihre Größe eine dauerhaft gute Arbeit nicht zulassen (Verschwimmen der Konturen und Zulaufen von Leerstellen).
    • der Inhalt der Arbeit im erheblichen Widerspruch zur inneren Überzeugung des Studio-Inhabers oder Artists steht.
  • Evtl. erforderliche Nachstechtermine sind innerhalb von 3 Monate nach Fertigstellung der Tätowierung kostenlos, es sei denn, eine unsachgemäße Pflege ist offensichtlich (bitte beachte hierzu unsere Pflegeanleitung!).
  • Gutscheine sind übertragbar und grundsätzlich 2 Jahre gültig, werden jedoch nicht ausbezahlt.
  • Bitte erscheine mit dunkler Kleidung bzw. Kleidung, bei der unvermeidliche Farbspritzer bzw. Blutflecken für Dich keine Rolle spielen.

Pflegeanleitung

Nachdem du dein neues Tattoo stechen lassen hast, liegt es nun an dir, dein Tattoo richtig zu pflegen, um das Beste aus deinem Motiv herauszuholen. Hier ist eine Zusammenfassung, wie du dein Tattoo nach dem stechen richtig behandelst. Je nach dem, was für eine Folie du nach dem stechen auf der Haut hast, unterscheidet sich die Pflege etwas.

Diese Folien kannst du 4 Tage auf der Haut lassen, ohne dass du sie wechseln oder du dich speziell darum kümmern musst. Du kannst ganz normal duschen, ohne auf Seifenrückstände zu achten (dusch aber nicht länger als 15min, sonst löst sich die Folie). Beim Anziehen achtest du nur darauf, nicht an der Folie zu reißen - zieh dich an der Stelle einfach vorsichtig an.

Nach der ersten Nacht kann es sein, das sich Wundwasser unter der Folie sammelt; das ist aber nicht schlimm. Die Folie ist atmungsaktiv und das Wundsekret trocknet einfach darunter ab (stich daher die Folie nicht auf o.ä.). Erschrick auch nicht, da das Wundwasser auch Farbe heraus schwämmt sieht das ganze etwas "wasserfarben-artig" aus, das ist normal.

Falls sich die Folie an den Rändern löst, ist das nicht schlimm, solange nicht ein Teil des Tattoos freigelegt ist. Falls doch, entfernst du die Folie früher und fängst früher mit dem cremen an. Auch wenn dich die Folie stört, du sie unschön findest, allergisch reagieren solltest (passiert nur bei einer Pflasterallergie!) oder sonst etwas ist, entferne die Folie schon vor den 4 Tagen. Du solltest sie zwar auf jeden Fall über Nacht tragen, aber sie ist nur eine Hilfe. Löst du sie schon früher, befolge die Pflege wie bei "Frischhaltefolie" erklärt.

Nach den 4 Tagen (oder falls du die Folie früher entfernst) löst du die Folie ab. Weiche die Folie am besten beim Duschen, unter laufendem warmem Wasser eine Zeit lang ein und zieh sie danach langsam und vorsichtig ab. Reiße sie nicht einfach nach dem Motto "kurz und schmerzlos" runter, da du sonst möglicherweise auch Farbe rausreißt und deine Haut wieder beschädigst und reizt. Reinige dein Tattoo anschließend mit lauwarmem Wasser oder benutz zusätzlich PH-neutrale Seife. Eventuelle Klebereste lösen sich mit der Zeit von selbst. Falls sich nach der Zeit doch noch Schorf bildet, creme dein Tattoo morgens mittags abends hauchdünn ein. Falls dein Tattoo schon oberflächlich abgeheilt ist, kannst du es ab und zu cremen, wenn deine Haut trocken ist - ansonsten nicht mehr.

Lass die Folie 6-8 Stunden auf deinem Tattoo, um die offene Wunde vor Dreck und Fusseln zu schützen. In der Zeit tritt auch noch Wundwasser, Blut und Farbe aus der Wunde aus - das ist normal. Vor dem schlafen gehen machst du die Folie ab, reinigst dein Tattoo mit lauwarmem Wasser, das öffnet die Poren. Danach mit kaltem Wasser, das schließt die Poren. Lass die Stelle entweder von Luft trocknen oder tupfe es vorsichtig mit einem Papiertuch ab. Anschließend machst du über Nacht nochmal eine Folie auf die Wunde, cremst es aber nicht davor ein! Am nächsten Tag entfernst du die Folie wieder, reinigst mit lauwarmem Wasser und cremst es hauchdünn ein. Ab jetzt machst du auch keine Folie mehr um das Tattoo - je mehr Luft an das Tattoo kommt, desto besser.

Creme dein Tattoo die ersten 4 Tage alle 3 Stunden hauchdünn ein. Nach 4 Tagen cremst du nur noch morgens mittags und abends. Achte immer darauf, mit sauberen, gewaschenen Händen dein Tattoo einzucremen und zwischen durch auch die Wunde mit Wasser zu reinigen, um Rückstände und Dreck/Staub nicht IN dein Tattoo zu cremen. Trage saubere und fusselfreie Kleidung, die nicht zu eng sitzt oder auf der Haut (und speziell an der Stelle) reibt.

Dusche nicht länger als 15min und bleib auch nicht zu lange im Bad, da Wasser und die Luftfeuchtigkeit den Schorf oder die Folie einweicht und löst. Lass das offene Tattoo großzügig mit Duschgel aus oder benutze nur Parfumfreie PH-neutrale Seife. Reinige anschließend die Stelle nochmal gezielt mit klarem Wasser, um mögliche Seifenflüssigkeit zu entfernen. Trockne das Tattoo nicht mit einem Hand- oder Badetuch, da diese zu rau sind und mit der Zeit Bakterien daran ansammeln können. Lass dein Tattoo daher entweder an der Luft trocknen oder tupfe es vorsichtig mit einem fusselfreien Papiertuch ab.

Trage die Creme immer hauchdünn auf! Das eincremen dient der Wundheilung, unterstützt den natürlichen Rückfettprozess der Haut und sorgt dafür, dass der Schorf nicht trocken ist und reißt. Falls du mal nicht zum regelmäßigen eincremen kommst, lass es weg und creme wieder sobald du dazu kommst. Zu dickes eincremen verstopft die Poren, die Crem kann nicht schnell einziehen, weicht den Schorf auf und ist damit viel schlimmer, als es kurze Zeit weg zu lassen und wieder ein paar Stunden später zu cremen.

Lass generell keine Parfumstoffe jeglicher Art an das Tattoo (z.B. in Deo, Duschgel, Shampoo, Parfum, kosmetische Salben,…). Falls an dein Tattoo doch Parfumstoffe kommen sollten, reinige es sofort.

Auch wenn dein Tattoo juckt, nicht kratzen! Beim Heilungsprozess kann es sein, dass dein Tattoo anfängt zu jucken - das ist normal. Kratzen darfst du es aber auf keinen Fall, da du sonst den Schorf beschädigst, Farbe herauskratzt oder sich sogar Narben bilden können. Auch häufiges berühren (von dir oder anderen) kann zu Entzündungen führen! Falls das jucken ganz unerträglich ist, versuch es mit leichtem tätscheln mit sauberen Händen oder kühl es kurze Zeit mit einem Cool-Pack, eingewickelt in ein sauberes, fusselfreies Küchentuch.

Vermeide mindestens die ersten 2 Wochen Sport und andere stark körperliche Aktivitäten. Verzichte auch 4-6 Wochen auf Sauna, Solarium, langes duschen und Baden (egal ob in der Badewanne, Hallen- oder Freibad, See, Meer,...).

Schütze dein frisches Tattoo auch vor Sonnenstrahlen und trage (gerade auch im Sommer) lange Kleidung darüber und halte dich mehr im Schatten auf. Doch auch sobald es abgeheilt ist, empfiehlt es sich, Tattoos vor der Sonne zu schützen, da sie mit der Zeit die Farbe verblassen lassen kann. Bei einer längeren Zeit in der Sonne am besten Sonnencreme mit LSF 50 auftragen (erst bei abgeheilten Tattoos!), um so lang wie möglich schöne und kräftige Farben zu haben.

-Wund- und Heilsalbe aus der Apotheke ( ohne Melkfett und Zink!)
-Tattoo AfterCare vom Studio

Kosmetische Salben erst nach dem vollständigen abheilen benutzen, da Inhaltstoffe und Parfüme die Wunde reizen können!

Keine Vaseline, dass sie zu fettig ist, die Poren verstopft und keinerlei heilende Inhaltstoffe enthält!

Keine Cremes mit Melkfett oder anderen stark fettenden Inhaltstoffen, da sie die Poren verstopften und einen Fettfilm hinterlassen, auf dem Dreck und Staub haften bleiben!

Keine Cremes mit Zink Anteil. Zink unterstützt zwar die Wundheilung, entzieht dem frischen Tattoo jedoch Farbe!

Wenn du nach dem vollständigen abheilen eine Stelle entdeckst die nachgestochen werden muss, melde dich bei deinem Artist
Komm vorbei oder schreib und schick ein Bild, damit wir einen Nachstechtermin vereinbaren können.
Melde dich bitte zeitnah, denn Nachstechtermine sind die ersten 3 Monate kostenlos.

Falls du immer noch Fragen hast oder dir unsicher bist, schreib uns einfach an. Wir helfen dir immer gern.